Der Prozess und die Hetzkampagne:
Hansrudi Wäscher schaute gemeinsam mit seiner Frau Helga noch am gleichen Nachmittag ins Netz und war ebenso wie Becker der festen Überzeugung, dass all dies doch unmöglich mit rechten Dingen zugehen
könne.
Flix der rasende Reporter aus Vienna hatte beiden von heute auf morgen die Augen geöffnet und einen scheinbar riesigen Comic-Skandal aufgedeckt. Noch am gleichen Tag meldete sich HRW bei Becker
zurück und versicherte ihm:
„Nein, mit so einem Verlag wolle man nichts zu tun haben - nachher würde er da ja womöglich noch in den ganzen Mist mit reingezogen“. Becker hatte begriffen - Wäscher wollte nichts mit dem Verlag zu
tun haben! Und wie kam dieser Verein überhaupt dazu, großartig Werbung für eine Buchreihe zu machen, für die Hansrudi Wäscher noch gar nicht sein o.k. gegeben hatte....? So was durfte doch nicht wahr
sein! Jetzt reichte es dem Wahl-Hanseaten und er rüstete sich zum Kampf.
Am nächsten Morgen sprang Becker in seinen besten Anzug und eilte flugs zu seinem Anwalt. Der beruhigte den Agenten und versprach ein schnelles Ende. Man bräuchte ja schließlich einfach nur eine
kostenpflichte Abmahnung, nebst einer Unterlassungserklärung an den Verlag zu schicken und schon wäre der Spuk vorbei. Und prompt landete eine kostenpflichtige Abmahnung zuerst per E-Mail auf dem
Rechner und dann im Briefkasten des Verlages.
Mit samt der damit verbundenen Kostennote über gesalzene 1.430,- Euro. Aber der jungen Verlegerin juckte das nicht. Sie schritt stattdessen zum Gegenangriff über und konsultierte ein bekanntes
Anwaltsbüro für Urheberrechtsfragen in der Hansestadt Hamburg. Beckers Wohnsitz. Kostensatz pro Stunde: 250,- Euro.
Ziel war es, die Abmahnung zu ignorieren und stattdessen eine Feststellungsklage beim zuständigem Landgericht in Hamburg einzureichen, um die Veröffentlichung der lexikalischen Buchreihe auch ohne
das Mitspracherecht damaliger Zeichner durchzusetzen.
Während die Klage gegen Becker & Co. dort eingereicht wurde, verstrich die von Beckers Anwalt gesetzte Abgabefrist, die Unterlassungserklärung bei diesem unterschrieben einzureichen und die damit
verbundenen Anwaltskosten in Höhe von € 1.430,- wurden somit auch nicht von der beklagten Partei getragen, sondern fielen wie üblich in solchen Fällen, an den Auftraggeber zurück. Und das war
HRW.
Nun war Grund zur Klage gegeben und äußerste Eile geboten. Hierfür eignete sich am besten ein Antrag zum Erlass einer Einstweiligen Verfügung, weil ein solcher Antrag von den Gerichten vorrangig
behandelt wird und es damit
zu einem früher angesetzten Verhandlungstermin kommt, als dies bei einem Hauptsache-Verfahren üblicherweise der Fall ist.
Als Gerichtsstand wählte man natürlich nicht den sonst zuständigen Firmensitz der Beklagten, also Bergisch Gladbach, sondern auf geschickte Weise den sogenannten „fliegenden Gerichtsstand
Berlin“.
Dies sehr wohl begründet, da die Verlagswerbung im Internet nicht nur in Bergisch Gladbach zu sehen war, sondern überall in Deutschland - also auch in Berlin. Übrigens neben Hamburg zugleich, und
besonders günstig für den Kläger, auch der Hauptfirmensitz der klagenden Kanzlei.
Mit der Vorladung zur mündlichen Verhandlung zum 21. Juli 2015 vor das Landgericht Berlin, entschied sich der Verlag die eigene Feststellungsklage vor dem Landgericht Hamburg kurz entschlossen
zurückzuziehen und sich anstelle einer eigenen Klage auf den Antrag zur Klageabweisung zu konzentrieren, womit sich der gesamte Prozess auch erheblich abgekürzen ließ. Außerdem konnte sich der Verlag
hierdurch auch den Gerichtskosten- vorschuss sparen, den nun der Antragsteller zu entrichten hatte.
Wäschers Anwalt stellte seinen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung, in dem er sich auf die uneingeschränken Urheberrechte seines Mandanten an den von ihm „unzweifelhaft“ geschaffenen
Comicfiguren berief. Unter anderem Falk, Sigurd, Tibor und Nick. Versehentlich packte man Akim gleich mit dazu, was vor Gericht für Verwirrung sorgte.
Nun ist es vor deutschen Gerichten in der Regel so, dass jemand der einen solchen Antrag stellt, seine „uneingeschränkte Urheberschaft“ zu erst einmal belegen muss, sofern der Antragsgegner hieran
Zweifel hegt.
Mit anderen Worten - solange der Antragsteller diesen seinen rechtmäßigen Anspruch auf Urheberschaft nicht belegen kann, findet er vor Gericht überhaupt kein Gehör - und sein Antrag auf Erlass einer
Einstweiligen Verfügung wird von vorne herein kurz und bündig abgelehnt.
Obwohl in der Comicszene natürlich jeder weiß, dass HRW der Urheber all der vorbenannten Comic-Figuren ist, wussten das die Richter aber noch lange nicht; denn die lasen ja vermutlich keine
Comics. Denn so was gehört nicht zu deren Pflichtlektüre.
In dem Verfahren vor dem Berliner Landgericht auf Antrags-Gewährung oder Antrags-Abweisung brauchte also im Grunde verlagsseitig gar nicht allzuviel ins Feld geführt zu werden, abgesehen von dem Satz
„Es wird bezweifelt...“
Und da der gesamte übrige Sachvortrag auch ansonsten für die drei Richter nicht ganz schlüssig war, fiel es den Richtern sehr schwer, dem gegnerischen Antrag guten Gewissens zu entsprechen und
die Buchreihe des Kuhlewind-Verlags gesetzlich zu verbieten. Daher riet man dem Antragsteller dringend an, besser seinen Antrag zurück zu nehmen; denn sonst hätte es teuer werden können!
Und da Wäscher, Becker und ihr Anwalt kluge Leute sind, folgten sie der richterlichen Empfehlung und zogen ihren Antrag umgehend zurück. Das war´s!
Das alles geschah am 21. Juli diesen Jahres. Für den Verlag bedeutete die Rücknahme der Einstweiligen Verfügung juristisch gesehen grünes Licht die Buchreihe nun endlich ungehindert veröffentlichen zu können; denn wo kein Kläger war, da gab´s auch keine Hürden. Schließlich hatten ja schon zahlreiche Fans das erste Buch bestellt und warteten bereits ungeduldig auf ihre Lieferung.
Der Verlag konnte also die frohe Botschaft verkünden, dass die heiß ersehnte Buchreihe nun doch schon bald erscheinen würde. Ob mit oder ohne Wäschers Segen, wie es in der Presseerklärung hieß.
Dennoch war der Verlag nach wie vor an einer gütlichen Einigung mit Hansrudi Wäscher sehr interessiert und regte dies auch gegenüber Becker und Wäschers Anwalt an.
Auch die hatten nach der Lektion vor Gericht gelernt, dass selbst der, der sich im sicher geglaubten Recht wähnt, es vor Gericht gar nicht immer so leicht hat, auch tatsächlich immer Recht zu
bekommen.
Hinzu kam, im Ernstfall hätte sich die Verlegerin zudem auch noch auf
§ 51/Absatz 1 des Urheberrecht-Gesetzes berufen können - ein Paragraph, der viele Möglichkeiten bot, ein Buch auch ohne die Zustimmung früherer Zeichner herausbringen zu können, wenn es sich dabei um ein selbständiges, wissenschaftliches Nachschlagewerk im Sinne eines Lexikons und zudem um eine literaturgeschichtliche Aufarbeitung eines zwei Generationen beeinflussenden Jugendphänomens handeln würde, wie es bei der vorliegenden Enzyklopädie der deutschsprachigen Piccolo-Bilderhefte der Fall ist.
Ob nun einige dagegen wetteten, dass ein solches Ansinnen für den Verlag aussichtslos wäre oder nicht, spielte eigentlich keine Rolle mehr, zumal auch noch dafür sprach, dass das Lexikon nicht
ausschließlich über Wäscher selbst handelte, sondern über dessen damaligen Verleger, den Walter Lehning-Verlag. Wäscher war schließlich nur ein Zeichner unter mehr als vierzig. Aber nur dieser allein
hatte etwas gegen das Erscheinen.
Dem Anwalt, wie auch dem Agenten Wäschers, kamen mittlerweile wohl ernsthafte Bedenken, dass ein Prozess im Hauptsacheverfahren, der mitunter Jahre dauern könnte und zudem eine Menge Geld
verschlingen würde, wenig sinnvoll wäre, wovon weder Wäscher noch der Verlag im Endeffekt etwas hätten.
Denn ein Prozess sollte ja in erster Linie zielgerichtet sein und nicht nur des Streitens Willens geführt werden. Zudem bestand immerhin noch die Möglichkeit, dass die Richter in einem solchen Fall
dem Urheber lediglich die Lizenzgebühren zusprechen würden und nicht etwa der Verlegerin die Veröffentlichung rigoros verbieten würden.
Und diese Lizenzgebühren war ja der Verlag ohnehin immer schon bereit gewesen zu zahlen.
Also beschloss man vorerst einmal keine weiteren gerichtlichen Schritte einzuleiten und zunächst das Erscheinen von Band 1 in Ruhe abzuwarten.
Mit der Ankündigung, dass die Buchreihe nun doch, mit oder ohne Wäschers Segen, erscheinen würde, spalteten sich die Wäscher- und Lehning-Fans in zwei Lager. Den Einen war es vollkommen
gleichgültig, ob Wäscher hierzu seine Einwilligung gab oder nicht. Ihnen ging es hauptsächlich um das langersehnte Nachschlagewerk über die Lehning-Hefte selbst, welches nun erstmalig nach 40 Jahren
oder noch länger sämtliche Umschlag-Abbildungen beinhaltete, die damals Woche für Woche im Walter Lehning-Verlag erschienen waren. Sie waren auch von Anfang an weit mehr an den alten
Wäscher-Abbildungen aus den frühen 50er- und 60er- Jahren interessiert, als an dem Zeichner Wäscher selbst.
Seine Zeichnungen von heute beeindruckten sie nicht mehr sonderlich. Damit hatte diese Gruppe der nostalgisch Ambitionierten nur sehr wenig am Hut. Sie wollten das Buch!
Und dann gab es noch die Anderen, deren Hobby weniger die alten Hefte von früher waren, als sich in ihren Club- und Forums-Funktionen wohl zu fühlen, in denen sie dazu aufriefen, sich mit ihrem Altmeister der Lehning-Hefte „Hansrudi Wäscher“ solidarisch zu erklären um damit die neue Buchreihe so gut es nur ging zu boykottieren. So begannen die Buchgegner zunächst damit, das durchaus gelungene und wohl durchdachte Konzept des Autors schlecht zu reden.
Der Name selbst sei schon unzutreffend, der sich auf Piccolos bezog, während doch ebenso Großbände darin zur Abbildung kämen. Alleine mit diesen Diskussions-Beiträgen hätte man ganze Bände füllen
können.
Die Kritiker ignorierten jedoch, dass der Begriff „Piccolo-Bilderserien“ von Walter Lehning selber stammte, der damit seinen Heften ein Qualitätssiegel verpassen wollte, wobei unter diesen Begriff
natürlich auch alle Großband-
Serien mit gleichlautenden Namen fielen, die zuvor als Piccolo-Hefte erschienen waren.
Auch wurde ständig daran herumgemeckert, die Buchreihe sei nicht komplett, sogar unvollständig, weil nicht alle Liebesromane und Juxheftchen darin enthalten seien, die jemals im Lehning-Verlag
erschienen waren.
Unterdessen hatte unser Sonderling aus Wien fieberhaft an seinem eigenen Comic-Magazin gebastelt, dass dann endlich im Herbst mit fünf Monaten Verspätung auf den Markt kam.
Der selbst ernannte „Unbestechliche“ hatte nun ein Schriftsatz-Zitat der Berliner Verlagsanwälte aufgegriffen, um dies als Attacke gegenüber dem Autor als tolle Headline zu verwerten. Darin hieß
es:
„Autor der Piccolo-Enzyklopädie bestreitet, dass Hansrudi Wäscher Falk, Nick und Tibor geschaffen hat.“
Und nannte den Artikel zugleich die „Chronologie einer Comic-Groteske“.
Dabei sollte sich erst später herausstellen, dass nicht der Autor, sondern er selbst die eigentlich groteske Figur in dieser Schmierenkomödie abgab.
Die Headline eignete sich natürlich ganz fantastisch, um gegen den Autor Stimmung zu machen, obgleich die Urheberschaft des damaligen Antragstellers Wäscher vor Gericht in Zweifel zu ziehen, ein ganz
normales taktisches Anwaltsprozedre war, wofür die mit allen Wassern gewaschenen Anwälte schließlich königlich bezahlt wurden.
Diese Aussage dem Autor selbst unterzujubeln, war schon mehr als grotesk; denn sie konnte im Prozess gar nicht vom Autor stammen, da dieser in dem Verfahren weder beklagt, noch gehört, noch überhaupt
benannt war.
Der Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung richtete sich nämlich allein nur gegen den Verlag und nicht etwa gegen den Autor. Wie konnte dieses Zitat also vom Autor sein, der im Verfahren
selbst überhaupt keine Rolle spielte.
Der „Unbestechliche“ aus Wien behauptete später im Internet, der Autor habe diese Info den Verlagsanwälten rechtzeitig zugesteckt, weil so was seiner Meinung nach nur von ihm stammen konnte - woher
sollten Anwälte überhaupt wissen, wann der Lehning-Verlag gegründet wurde, welches seine ersten Serien gewesen seien und welche davon im Kreuzfeuer der Jugendschutz-Behörde gestanden hätten.
Dabei steht so was leicht zu googeln unter Wikipedia. Da hatten die Anwälte das nämlich alles Wort für Wort abgeschrieben! (Wie man es auch heute noch dort nachlesen kann).
Natürlich hatte unser Star-Reporter mit der untrüglichen Spürnase für Skandale und Affären auch die ganzen anderen Ungereimtheiten, die er damals brühwarm am Ostermontag Becker zugesteckt hatte, nochmals textlich soweit aufbereitet, um damit sein sonst eigentlich recht wenig spektakuläres Magazin zu füllen.
Bevor er sich jedoch den seiner Meinung nach nicht lizenzierten und dubiosen Angeboten auf der Website der Verlegerin widmete, versuchte auch er dem Autor zunächst Konzeptionslosigkeit an seiner
Buchreihe vorzuhalten.
So schilderte er zum Beispiel auf Seite 39 seines Artikels, wie schwer es ihm doch gefallen wäre, vom Autor mehr über den Inhalt der Bände 6 bis 10 zu erfahren. Der Autor hätte daraus eine
regelrechte „Geheimniskrämerei“ gemacht. Das haarsträubende Kapitel betitelte er dann sogar noch unter der Subline: „Rätsel um Buch 6 - 10“.
Alleine die Frage nach Buch 6 -10 war ja schon mehr als hirnverbrannt, da ja zu dieser Zeit nicht einmal Band 1 erschienen war. War der Autor etwa Gott, der so weit in die Zukunft blicken konnte, was
erst Jahre später in seinen Büchern stehen würde? Den kleinen Reporter aus Wien, der alleine schon ein halbes Jahr für sein Blättchen braucht, fragt ja auch kein Mensch, was er in seiner Ausgabe 240
in drei Jahren veröffentlichen würde. Und woher sollte der Autor damals schon wissen, was er in den Bänden 6 bis 10 abbilden würde, die erst frühestens ab 2018 auf den Markt kommen sollten?
So weit war er schließlich noch nicht mit seinen Büchern gekommen!
Aber „Woodward&Bernstein“ wollte es unbedingt wissen. Und wer nicht direkt Antworten auf solche Fragen hat, oder wer darüber erst einmal sehr gründlich nachdenken muss, dem bescheinigte er einfach „Geheimniskrämerei“!
Dann machte sich unsere Vorwitznase langatmige Gedanken darüber, warum und weshalb der Autor wohl für seinen Namen abweichende Schreibweisen bevorzugte, die doch von seinem richtigen Namen abweichen würden, indem er der Schreibweise zum Beispiel ein „t“ hinzugefügt hatte.
Das ging doch eigentlich dieser vorwitzigen Neugiersnase gar nichts an!
Aber er unterstellte dem Autor damit erneut „Geheimniskrämerei“ und sprach von mangelnder Transparenz.
Der Autor wollte hingegen schlicht und einfach nicht ausgegoogelt werden und gedachte sich auf diese einfache Weise seine Anonymität zu bewahren, während rein sprachlich an seinem Namen alles
unverändert blieb und Freunde und Bekannte ihn nach wie vor so anreden konnten, wie sie es gewohnt waren.
Leider hatte der Autor damals einen dummen Fehler begangen und dem Sonderling ein Probeexemplar seines ersten Buches zugeschickt, was noch aus dem Jahr 2013 stammte und noch nicht nach neueren
Erkenntnissen Korrektur gelesen war. Es war so ein Exemplar, wie es auch die HRW-Spitze damals probelesen durfte, und da der fliegende Reporter aus Wien unbedingt mehr über die Buchreihe, die Inhalte
und die Aufmachung wissen wollte, hatte ihm der Autor eben ein solches Muster-Exemplar auch zugeschickt, noch bevor es zu dem Zerwürfnis kam.
Er hatte den Sonderling allerdings mehrfach darauf hingewiesen, dass diese Fassung inhaltlich und textlich nicht mehr relevant sei und nur als Gestaltungs-Muster anzusehen wäre.
Diese Beteuerung ließ der Sprechblasen-Reporter jedoch völlig außer Acht und vertiefte sich sogleich in die Bildlegenden und Texte, in denen ihm sogleich einige recht gravierende Fehler ins Auge
fielen, die er sogleich in seinem Artikel als Bildungslücken des Autors auszuschlachten verstand. Das funktionierte und erschien ihm auch als legal, weil er an ein bis zwei Stellen betonte, dass der
Autor ihm wohl beteuert hätte, es handele sich um eine noch unkorrigierte Fassung. Dies ging aber in dem Artikel unter, der unter der fett gedruckten Subline stand:
„Textliche Schwächen“
Von groben Fehlern war die Rede, die das Werk beinhalten würde.
So zum Beispiel solle nachzulesen sein, dass als Zeichner der Serie „Harry der Grenzreiter“ die Zeichnerin Lina Buffolente genannt sei, anstelle Franco Paludetti und Fernando Tacconi. Ebenso soll in
diesem Buch stehen, der damals herausgebende Verlag dieser Serie sei der Tomasina-Verlag gewesen, obwohl die Reihe im Verlag Tristano Torelli erschienen sei. (was er auf Seite 37 gelesen haben
will).
Auch soll für die Serie „Der rote Adler“, in völliger Unwissenheit der Materie, als Zeicher „Dinamici“ angegeben sein, obwohl Benedetto Resio der Zeichner wäre. (Das hatte er ebenfalls auf Seite 37
nachgelesen).
Ein weiterer Kritikpunkt war, dass in dem Artikel „Die Erfolgs-Story von Akim“ nachzulesen gewesen sein soll, dass die italienischen Akim-Hefte der ersten Serie im Ursprungsland umgerechnet 20 Pfennige gekostet hätten, obwohl dort der Preis 15 Lire war, also umgerechnet nur 11,25 Pfennige betragen hätte. (Das soll auf Seite 177 gestanden haben).
Auch sei mangelhaft, dass die Buchreihe nicht auf die Namen der italienischen Originalserien eingehen würde. (Hatte der Kritiker den Titel der Buchreihe „der deutschen Piccolo Bilderhefte“ etwa
fehlinterpretiert und eine italienisch-
deutsche Gemeinschafts-Ausgabe erwartet?)
Zudem sei die Angabe falsch, die Recherchen im Hinblick auf die zeitliche Erscheinungsfolge der Lehning-Ausgaben wäre nicht die Arbeit des Herrn Siegmar Wansel vom ComicZeitVerlag gewesen, sondern richtigerweise Herrn Dietmar Stricker zu verdanken. (Das will der Spürhund aus Wien u.U. auf Seite 89 gelesen haben, hatte aber wohl die Danksagung an Herrn Stricker auf Seite 202 im Eifer des Gefechts übersehen).
Auch hieß es, die in unserer Reihe „Spurensicherung“ vorgelegten Beweise, welche Hefte beim Lehning-Verlag gleichzeitig miteinander gedruckt worden wären, seien überflüssig und brächten keine
wirklich neuen Erkenntnisse, da die Datierung der kompletten Lehning-Hefte bereits seit Wansels „Illustrierter deutscher Comic-Geschichte“ feststehen würden.
Übersehen wurde bei dieser Tatsache allerdings, dass die „Illustrierte deutsche Comic-Geschichte“ zwar all diese präzisen Angaben bereits verbal vor Jahren gemacht hatte, aber die einzelnen,
definitiven Beweise für diese Erkenntnisse dem Leser leider schuldig blieb.
Im Gegensatz hierzu bringt die mehrseitige Studie „Spurensicherung“ dem Leser zwar keine grundsätzlich neuen Erkenntnisse, aber sie legt erstmals eindeutige und unanfechtbare bildliche Beweise vor,
dass Siegmar Wansels und Dietmar Strickers Recherchen richtig waren. Und das ist doch nun wirklich wert gedruckt zu werden!
Im Großen und Ganzen, so urteilte der voreilige Kritiker, würde die Buchreihe keine neuen Sachverhalte aufzeigen, so wie es vom Verlag angekündigt wurde. Dies wurde behauptet, obwohl dem
Sprechblasen-Kritiker damals nicht einmal Band 1 in seiner endgültigen Form vorlag, geschweige denn einer der neun noch kommenden Nachfolgebände.
Angesichts solcher Äußerungen fragt man sich förmlich, ob es sich bei diesem Kritiker wohl um einen Wiener Hellseher handeln könnte, der schon im Voraus wissen konnte, was erst in Zukunft in derzeit
noch nicht gedruckten Büchern stehen würde?
Es hätte ihm doch klar sein müssen, dass nicht sämtliche neuen Erkenntnisse bereits im Startband einer Buchreihe dem Leser vorgelegt werden, sondern dass sich das angesammelte Wissen über die
zehnbändige Buchreihe auf viele Kapitel verteilen würde.
Bei all diesen „gravierenden“ Fehlern, die diese Buchreihe enthalten solle, wie zum Beispiel eine falsche Preisangabe von 20 anstelle 11 Pfennige, wovon übrigens kein einziger dieser Fehler in dem
später erschienenen Buch zu finden ist, verlor dieser Kritiker seltsamerweise kein einziges Wort über das ansprechende Layout der Buchreihe, über die enorme Repro- und Druckqualität, die auch schon
bei dem Muster-Exemplar erkennbar war, der gut gewählten Farbgebung oder über die erstmalige Realisierung, die wichtigsten Serien in der fantastischen Darstellungsgröße eins-zu-eins abzubilden.
Auch wurde kein Wort darüber verloren, wie praktisch diese Buchreihe als Nachschlagewerk aufgebaut ist, indem man erstmals alle Lehning-Hefte zusammenhängend auf einen Blick begutachten kann, die in
52 Wochen und über 16 Jahre lang parallel miteinander erschienen sind!
Aber gerade das eröffnete schließlich eine völlig neue Sichtweise und sehr interessante Vergleiche zwischen den Heften, die dem Interessierten bislang verschlossen blieben!
Es ist wirklich seltsam, dass er hierüber kein Wort der Würdigung verloren hatte!
Dem kritischen Leser wurde klar - der Wiener war befangen, voreingenommen, neidisch und missgünstig gegenüber diesem Generationswerk eingestellt.
Er hasste die Buchreihe! Auch wenn er immer wieder betonte neutral sein zu wollen.
Im Internet fand unser Wiener Meckerfritze dann auch noch tatkräftige Verstärkung, vornehmlich von Leuten, die mit Lehning und den frühen Comics, um die es bei unserer Buchreihe geht, eigentlich
gar nichts am Hut hatten, aber trotzdem an allem und jedem irgendetwas auszusetzen und zu kritisieren hatten.
Hieran soll in diesem Artikel auch gar keine Kritik geübt werden; denn Diskussionsrunden und Talkshows sind ja für manch einen auch ein schönes Hobby und ein kurzweiliger Zeitvertreib. Hin und wieder
mischten sich dann aber auch Leute in die gescharte Runde um Förster ein , die sich als Zeichner und Autor ausgaben und in Layoutfragen plötzlich das Wort ergriffen.
So einer ist ein gewisser G.Nem, dessen Erkennungsbild auf Försters Sprechblasen-Thread anscheinend „Sandmännchen“ persönlich darstellen soll.
Jedenfalls läuft die Karikatur von morgens bis abends im Nachthemd herum, obwohl sein eigentliches „Ich“ vor lauter Postings um die Enzyklopädie des Autors gar keinen Schlaf finden konnte, so sehr
war er mit seinen Hypothesen beschäftigt, dass das vorliegende Layout der Buchreihe jeder typografischen Grundlage entbehren würde.
Also machte sich unser selbst ernannter „Autor und Zeichner G.Nem“ an die mühevolle Arbeit, der Gemeinde im Sprechblasen-Thread eine sogenannte verbesserte Version in Gestaltungsfragen
vorzulegen.
Er, ebenso wie Förster, kritisierte nämlich, der Text im Buch wäre zu sehr gequetscht, die Kleinabbildungen seien zu klein und der ungenutzte Platz links der Bilder wäre unnötig verschenkter Raum,
den man besser hätte nutzen können.
Sogleich präsentierte unser Sandmännchen im Nachtgewand seine Variante, in der er die mittig angeordneten Piccolos der Original-Version kurzerhand nach links, bzw. nach rechts verschob, wodurch er
jeweils seitlich der Piccolos erheblich mehr Raum gewann und damit sowohl die kleinen Abbildungen als auch den Text großzügiger gestalten konnte. Das Vergleichsmodell wurde natürlich sofort von allen
Kritikern als die bessere Gestaltungs-Variante erachtet und hoch in den Himmel gelobt.
Sandmännchen hatte sich natürlich nur eine solche Doppelseite aus dem ersten Band des Autors ausgesucht, mit welcher sein Layout-Vorschlag funktionierte, weil die präsentierte Doppelseiten
insgesamt nur 4 kleine Abbildungen enthielten. Es gibt aber in der Buchreihe auch etliche Doppelseiten, wo an einem bestimmten Veröffentlichungstag nicht vier, sondern 5, 6 oder 7 andere Ausgaben
gleichzeitig mit den Piccolos erschienen sind, wie zum Beispiel die groß abgebildete Doppelseite hier oberhalb veranschaulicht.
Aber bereits ab drei Kleinabbildungen auf einer Seite, funktioniert das Sandmännchen-Layout schon nicht mehr; denn dann bliebe kein Platz mehr für den Text. Ab vier Bilder pro Seite müsste die zuvor
realisierte Größe bereits wieder verlassen werden, sämtliche Bilder wieder verkleinert, auf Text ganz verzichtet und der gut gemeinte Ansatz würde spätestens jetzt im Keim ersticken.
Hinzu kommt - es gibt auch etliche Seiten, auf denen sowohl etwas zu den einzelnen Piccolos zu sagen ist, als auch zu den Kleinabbildungen etwas Dringendes anzumerken wäre. Dies wiederum ist nur
dann, direkt am Bild bezogen möglich, wenn man den Text sowohl links als auch rechts zu den Abbildungen platzieren kann.
Bei der Sandmännchen-Version ist ein direkter Text-/Bildbezug bereits ab zwei Klein-Abbildungen nicht mehr gegeben, während das auf allen Layout-Seiten des Autors stets durchgehend
gewährleistet ist!
Es macht, wie dieses Beispiel zeigt, also wenig Sinn ein Layout zu kritisieren, solange man nicht gleichzeitig auch eine bessere Lösung präsentieren kann. Sandmännchen sollte also besser seine
Märchenbücher illustrieren als sich mit Layoutfragen an 2000 seitigen Lexikon-Reihen zu beschäftigen, wovon er keine Ahnung hat.
Mit Verbesserungs-Vorschlägen knauserte auch der verbissene Wiener nicht, machte Vorschläge über Vorschläge, wie zum Beispiel die Buchreihe in halber Größe herauszubringen, also im DIN A 4-Format,
weil ja bei dem bestehendem Format angeblich zu viel Raum rings um die Piccolos verschenkt wurde. Er dachte aber nicht ansatzweise über seinen unüberlegten Vorschlag nach, denn andernfalls wäre ihm
aufgefallen, dass niemals vier Piccolos gemeinsam auf ein A-4-Blatt passen würden, eine Formation, wie sie aber jahrelang zu Lehnings Zeiten im Viererpack am Kiosk erschienen ist. Auch wäre bei einer
Piccolo-Breite von 17 cm und einer A-4-Breite von 21 cm kein Platz mehr für Text übrig geblieben. Seine Vorschläge gingen dann sogar so weit, alle anderen Serien aus der Buchreihe auszuschließen und
nur noch Wäscher-Motive abzubilden. Die haben aber die Meisten schon und wären froh ihre Hefte auch mal im Verbund mit all den anderen Reihen bewundern zu können, die ihnen nicht so geläufig waren
wie Sigurd oder Falk.
Förster rief zu einer Volksabstimmung auf - aber seltsamerweise meldete sich kein Einziger! Das alleine schon hätte eigentlich dem verbiestertem Wiener schon eine Vorwarnung sein sollen; denn die
Leser wollten die Buchreihe ganz offensichtlich genau so haben, wie sie über Monate bereits angekündigt war und nicht etwa in einer abgespeckten Version. Auch konnte sich keiner mehr ein anderes
Format oder eine andere Aufmachung, eine anderen Farbgebung oder ein anderes Layout vorstellen, als das bestehende.
Ich glaube, die meisten Leser hatten sich bereits in die Buchreihe verliebt, genau so wie sie war!
Der Wiener wäre besser beraten gewesen, sich aus den ganzen Diskussionen herauszuhalten, anstelle sich in breiten Sammlerkreisen mit der Zeit immer unbeliebter zu machen; denn wer will sich schon
eine Sache madig reden lassen, in die er sich bereits Hals über Kopf verliebt hat, und auf die er bereits sehnlichst wartet.
Während der verbissene Journalist versuchte, noch Unentschlossene vom Kauf der Buchreihe abzubringen, kehrten sich Andere, die sich auf die Buchreihe bereits freuten von ihm ab.
Auch waren ihm im Eifer des Gefechts wohl völlig die etwa 300 Leserbriefe aus den letzten 200 Ausgaben seiner Sprechblase entfallen, in denen sich die Lehning-Fans schon zu Hethkes Zeiten immer ein
zusammenfassendes Werk über die Lehning-Ära gewünscht hatten.
Hethke selbst hatte das stets abgelehnt, obwohl er, mehr noch als der Autor, über alle Hefte aus dieser Epoche verfügte.
Die Sprechblasen-Leser wünschten sich also schon „seit etwa 20 Jahren“ genau so eine Buchreihe, wie sie nun erstmals erscheinen sollte, um jederzeit nachschlagen zu können, welche Ausgaben damals
gleichzeitig miteinander erschien sind.
Nun, da dieser Wunsch endlich in Erfüllung zu gehen schien, verdrängte der missgünstig eingestellte Herausgeber diese hunderten Leserbriefe aus seiner eigenen Leserschaft und bemühte sich anstelle
dessen mit allen Kräften das gut gemeinte Projekt auf jede nur erdenkliche Weise tot zu reden.
Sein Plan war es, wenn seine vielen Leser seine bislang hochgeschätzte Meinung in einem vier Seiten langem Artikel aufmerksam lesen würden, dann würde sich wohl kaum noch anschließend ein Leser in
Zukunft für eine Buchreihe mit so vielen Fehlern, Ungereimtheiten und „textlichen Schwächen“ interessieren.
Das war zumindest sein Wunschdenken. Und wenn er zudem noch den Autor und den Verlag unmöglich machen würde, dann würde sein Plan wohl hundertprozentig aufgehen.
Unberücksichtigt ließ er aber die Tatsache, dass mindestens schon 200 echte Fans das erste Buch bereits bestellt und bezahlt hatten und sich darauf freuten wie verrückt. Der Sprechblasen-Guru war
mittlerweile zu einem reinen Meckerfritzen geworden, der den echten Lehning-Fans den Spaß an ihrem Buch verderben wollte.
Wer wissen möchte wie es in der Sprechblasen-Affäre weiterging, der sollte unsere Fortsetzung, die in den nächsten Tagen hier veröffentlicht wird, nicht versäumen. Sie trägt den Titel: Irrtümer, Trugschlüsse und Diffamierungen!